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Zuschussprogramme

Fördermöglichkeiten in der Verbandsgemeinde Weilerbach

Förderprogramme in der Verbandsgemeinde Weilerbach

Meilenstein-Preisgeld der Verbandsgemeinde Weilerbach

Die Verbandsgemeinde Weilerbach vergibt Preisgelder für Maßnahmen im Gebäudesektor, die dazu beitragen, den Energieverbrauch deutlich zu reduzieren und auf erneuerbare Energien umzustellen. Unser Ziel ist es, den Gesamtenergieverbrauch in unserer Verbandsgemeinde um 40% zu senken.

Die Investition in energiesparende Maßnahmen am eigenen Wohngebäude ist in mehrfacher Hinsicht eine lohnende Investition.

Einen vergleichbaren finanziellen Aufwand, wie bei einer umfassenden energetischen Sanierung, müssen Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer ohne Dämmung ohnehin über die nächsten 10-20 Jahre für vermeidbare Energiekosten ausgeben. Zudem sind weitere gesetzliche Vorgaben zur Stärkung des Klimaschutzes auch für Bestandsgebäude zu erwarten.

Um Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer zu animieren, die Chance zu ergreifen, ihr Gebäude jetzt zukunftsfit zu machen, fördert die Verbandsgemeinde Weilerbach Maßnahmen zur Verminderung des Energieverbrauchs im Gebäude.

Die aktuell gültige Förderrichtlinie sowie die Antragsformulare finden Sie unten auf dieser Seite.

Bedingungen:

  • Anträge auf das Preisgeld müssen vor Beauftragung bzw. Materialbestellung bei der Verbandsgemeinde eingehen. Das Preisgeld kann nicht rückwirkend beantragt werden.
  • Für die Preisgeldsumme werden jährlich max. 30.000 Euro bereitgestellt, die durch ein Punktesystem auf die Bewerberinnen und Bewerber aufgeteilt werden
  • Ein Punkt entspricht max. 250 Euro.
  • Werden in einem Jahr so viele Punkte erreicht, dass die 30.000 Euro überschritten werden, so wird die Preisgeldsumme gleichmäßig auf die Punkte verteilt. Es ist daher möglich, dass weniger als die 250 Euro pro Punkt ausgezahlt werden.
  • Die Auszahlung findet einmal im Jahr zum Zeitpunkt der Meilensteinverleihung statt. Stichtag zur Einreichung der Nachweise für die jeweilige Auszahlung ist der 30. September des laufenden Jahres.

Folgende Maßnahmen sind förderfähig:

  • vorbildliche Sanierungen im Gebäudebestand (Effizienzhäuser und Einzelmaßnahmen),
  • energiesparende Anlagentechnik, Nutzung Erneuerbarer Energien und Kraftwärmekopplung sowie
  • kleine Nahwärmenetze,
  • vorbildliche Neubauten,
  • Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher, intelligente Anlagensteuerung
  • 100% elektrisch betriebene Kraftfahrzeuge sowie BAFA-geförderte Hybridfahrzeuge in Kombination mit Eigenstromproduktion
  • Wallboxen in Kombination mit Elektromobilität und Eigenstromproduktion
  • Innovationsförderung (z.B. kleine Windkraft, Speichertechnologien etc.)

Geltungsbereich:

Eulenbis, Erzenhausen, Kollweiler, Mackenbach, Reichenbach-Steegen, Albersbach, Fockenberg-Limbach, Rodenbach, Schwedelbach, Pörrbach, Weilerbach


Antragsformulare:


Förderprogramm der Ortsgemeinde Weilerbach

Ortsgemeinde Weilerbach Förderprogramm "Energetische Maßnahmen" (neue Richtlinie ab Juli 2023)

Die Ortsgemeinde Weilerbach fördert Energiesparmaßnahmen an Gebäuden im Rahmen des Klimaschutzkonzepts der Verbandsgemeinde. Diese Förderung kann nur von Personen beantragt werden, die Gebäudebesitzerin oder -besitzer in Weilerbach sind. Die Förderbedingungen entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Förderrichtlinie und dem Antragsformular.

Bei Fragen zum Meilensteinprogramm der Verbandsgemeinde oder dem Förderprogramm für Energiesparmaßnahmen der Ortsgemeinde Weilerbach wenden Sie sich gerne an unser Energiebüro unter 06375 922-275 oder energiewende@vg-weilerbach.de