Bauholzvergütung der Reichswaldgenossenschaft
Im Vergleich vom 3. September 1839, in dem die zustehenden Berechtigungen im Reichswald festgehalten sind, verweist Artikel 6 auf die Verteilung von Bau- und Nutzholz. Näheres hierzu ist im dazugehörigen Reglement vom 14. Juni 1840 festgehalten. Zwar hat sich die Form der Verteilung und des Bezugs …
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